Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 14.04.1993 - 4 L 6322/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7020
OVG Niedersachsen, 14.04.1993 - 4 L 6322/92 (https://dejure.org/1993,7020)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.04.1993 - 4 L 6322/92 (https://dejure.org/1993,7020)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. April 1993 - 4 L 6322/92 (https://dejure.org/1993,7020)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,7020) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 SchwbG; § 1 Abs. 2 KSchG
    Zustimmungsverfahren; Hauptfürsorgestelle; Ordentliche Kündigung; Schwerbehinderter; Soziale Rechtfertigung; Ursächlichkeit; Interessenabwägung; Ausnahme; Unrichtigkeit des Sachvortrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmungsverfahren; Hauptfürsorgestelle; Ordentliche Kündigung; Schwerbehinderter; Soziale Rechtfertigung; Ursächlichkeit; Interessenabwägung; Ausnahme; Unrichtigkeit des Sachvortrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Prüfungsmaßstab bei der ordentlichen Kündigung eines Schwerbehinderten, keine Nachprüfung der sozialen Rechtfertigung der Kündigung durch die Hauptfürsorgestelle

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.1993 - 4 L 6322/92
    Im Zustimmungsverfahren nach § 15 SchwbG hat die Hauptfürsorgestelle grundsätzlich nicht zu prüfen, ob die beabsichtigte Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Schwerbehinderten sozial ungerechtfertigt iSd § 1 Abs. 2 KSchG ist; diese Prüfung ist den Arbeitsgerichten vorbehalten (wie BVerwGE 90, 287).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem Urteil vom 2. Juli 1992 (BVerwGE 90, 287 = DVBl 1992, 1490 = Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 6) zum Umfang der Prüfung, die die Hauptfürsorgestelle bei der beabsichtigten ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten anzustellen hat, ausgeführt:.

  • BVerwG, 28.02.1968 - V C 33.66

    Behördliche Ermessenserwägungen und gerichtliche Ermessenskontrolle bei der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.1993 - 4 L 6322/92
    Dieses ist in erster Linie ein "Fürsorgegesetz", das mit seinen Vorschriften über den Sonderkündigungsschutz vor allem die Nachteile des Schwerbehinderten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgleichen soll (vgl. BVerwGE 29, 140, 141 [BVerwG 28.02.1968 - V C 33/66] ; Beschl. d. erkennenden Senats v. 12.6.1978 - 5 B 79.77 - Buchholz 436.6 § 14 SchwbG Nr. 9).

    Der Zweck des § 15 SchwbG geht deshalb dahin, den Schwerbehinderten vor den besonderen Gefahren, denen er wegen seiner Behinderung auf dem Arbeitsmarkt ausgesetzt ist, zu bewahren und sicherzustellen, daß er gegenüber den gesunden Arbeitnehmern nicht ins Hintertreffen gerät (vgl. BVerwGE 23, 123, 127 [BVerwG 12.01.1966 - V C 62/64] ; 29, 140, 142) [BVerwG 28.02.1968 - V C 33/66] .

  • BVerwG, 28.11.1958 - V C 32.56

    Anfechtungsklage eines Schwerbeschädigten gegen Zustimmung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.1993 - 4 L 6322/92
    Bei der Ausübung des besonderen Kündigungsschutzes nach § 15 SchwbG trifft die Hauptfürsorgestelle, soweit nicht die besonderen Voraussetzungen des § 19 SchwbG erfüllt sind, eine Ermessensentscheidung, die gemäß § 39 Abs. 1 SGB I nur durch Sinn und Zweck des Schwerbehindertengesetzes gebunden ist (vgl. BVerwGE 8, 48, 49 [BVerwG 28.11.1958 - V C 32/56] ; 19, 327, 328) [BVerwG 21.10.1964 - V C 14/63] .

    Deshalb hat die Hauptfürsorgestelle nicht - gleichsam parallel zum Arbeitsgericht - über die Frage der Sozialwidrigkeit der Kündigung zu befinden (vgl. BVerwGE 8, 46, 48 f.) [BVerwG 28.11.1958 - V C 32/56] .

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.1993 - 4 L 6322/92
    Offenbleiben kann im vorliegenden Fall, ob die Hauptfürsorgestelle die Zustimmung dann verweigern muß, wenn die arbeitsrechtliche Unwirksamkeit der Kündigung ohne jeden vernünftigen Zweifel in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht offen zu Tage liegt, sich jedem Kundigen geradezu aufdrängt (vgl. BAGE 48, 122, 152) [BAG 27.02.1985 - GS - 1/82].
  • BVerwG, 05.06.1975 - V C 57.73

    Die Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbeschädigten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.1993 - 4 L 6322/92
    Diese Entscheidung erfordert deshalb eine Abwägung des Interesses des Arbeitgebers an der Erhaltung seiner Gestaltungsmöglichkeiten gegen das Interesse des schwerbehinderten Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes (BVerwGE 48, 264, 266 f. [BVerwG 05.06.1975 - V C 57/73] ; st. Rspr.).
  • BVerwG, 12.01.1966 - V C 62.64

    Zum Begriff des anderen angemessenen Arbeitsplatzes eines schwerbeschädigten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.1993 - 4 L 6322/92
    Der Zweck des § 15 SchwbG geht deshalb dahin, den Schwerbehinderten vor den besonderen Gefahren, denen er wegen seiner Behinderung auf dem Arbeitsmarkt ausgesetzt ist, zu bewahren und sicherzustellen, daß er gegenüber den gesunden Arbeitnehmern nicht ins Hintertreffen gerät (vgl. BVerwGE 23, 123, 127 [BVerwG 12.01.1966 - V C 62/64] ; 29, 140, 142) [BVerwG 28.02.1968 - V C 33/66] .
  • BVerwG, 21.10.1964 - V C 14.63

    Verfahrensvorschriften des SchwbG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.1993 - 4 L 6322/92
    Bei der Ausübung des besonderen Kündigungsschutzes nach § 15 SchwbG trifft die Hauptfürsorgestelle, soweit nicht die besonderen Voraussetzungen des § 19 SchwbG erfüllt sind, eine Ermessensentscheidung, die gemäß § 39 Abs. 1 SGB I nur durch Sinn und Zweck des Schwerbehindertengesetzes gebunden ist (vgl. BVerwGE 8, 48, 49 [BVerwG 28.11.1958 - V C 32/56] ; 19, 327, 328) [BVerwG 21.10.1964 - V C 14/63] .
  • BVerwG, 12.06.1978 - 5 B 79.77

    Zustimmung zur Kündigung - Fürsorgegesetz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.04.1993 - 4 L 6322/92
    Dieses ist in erster Linie ein "Fürsorgegesetz", das mit seinen Vorschriften über den Sonderkündigungsschutz vor allem die Nachteile des Schwerbehinderten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgleichen soll (vgl. BVerwGE 29, 140, 141 [BVerwG 28.02.1968 - V C 33/66] ; Beschl. d. erkennenden Senats v. 12.6.1978 - 5 B 79.77 - Buchholz 436.6 § 14 SchwbG Nr. 9).
  • OVG Niedersachsen, 28.08.1996 - 4 L 1332/96

    Zustimmung zur ordentlichen Kündigung des; Beweisaufnahme: Festellung; Ermessen;

    Der Senat folgt unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (Urteil vom 14.04.1993 - 4 L 6322/92 -) der Auffassung des BVerwG (Urteil vom 19.10.1995, BVerwGE 99, 336), daß die Hauptfürsorgestelle von Amts wegen all das zu ermitteln habe, was erforderlich sei, um die gegensätzlichen Interessen des Arbeitgebers und des schwerbehinderten Arbeitnehmers abwägen zu können, also auch ermitteln müsse, ob die Leistung am Arbeitsplatz in dem vom Arbeitgeber behaupteten und vom Arbeitnehmer bestrittenen Umfang behinderungsbedingt gemindert gewesen sei.

    Der Senat hat auf die Berufung der Beigeladenen durch Urteil vom 14.4.1993 (4 L 6322/92) die Klage mit der Begründung abgewiesen, die Hauptfürsorgestelle habe die gebotene Interessenabwägung auf der Grundlage des Sachvortrags des Arbeitgebers zum Umfang der Leistungsminderung vornehmen dürfen, da die Prüfung, ob die Leistung des Schwerbehinderten am Arbeitsplatz tatsächlich in dem vom Arbeitgeber behaupteten Umfang hinter den Anforderungen zurückgeblieben sei, den Arbeitsgerichten im Verfahren nach dem Kündigungsschutzgesetz obliege.

  • VG Düsseldorf, 19.11.2002 - 17 K 6243/02

    Keine Zustimmung des Integrationsamtes zur betriebsbedingten Kündigung eines

    Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (OVG Nds.), Urt. v. 14. April 1993 - 4 L 6322/92 - u. 22. Juni 1994 - 4 L 4474/93 - Bay.Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Entscheidungen v. 16. November 1993 - 12 B 92.84 u. 12 B 93.2264 - u. 9. März 1995 - 12 B 93.3543 - Bayerisches Verwaltungsgericht München, Entscheidung v. 3. Juli 1998 - M 6 K 378.97 -.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht